Böllerschützen

Böllerschießen

Brauchtum und Tradition

Eine Tradition, die sich bis 14./15. Jahrhundert zurückverfolgen lässt und sich bis heute gehalten hat. Bei den Böllern wird unterschieden zwischen Handböller, Standböller und Böllerkanone. Handböller sind meist sehr aufwändig verziert und unterteilen sich weiter in pistolenartige oder auch gewehrartige, welche dann Schaftböller, Böllerbüchse, Böllerstutzen oder Prangerstutzen genannt werden.

Was genau es damit auf sich hat, wollten wir uns einmal für Sie im Detail anschauen.

Persönliche Voraussetzungen zum Böllerschießen: Mindestalter 21 Jahre und körperliche und geistige Gesundheit. Bei der für den Wohnsitz zuständigen Verwaltungsbehörde eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (UB) beantragen. Wenn diese UB vorliegt, kann bei einem anerkannten Lehrgangsträger an einem Lehrgang zur Erlangung der Fachkunde teilgenommen werden. Dieser Lehrgang schließt mit einer Prüfung und dazugehörigem Zeugnis vor dem Gewerbeaufsichtsamt ab. Mit diesem Zeugnis kann man bei der zuständigen Verwaltungsbehörde die Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz beantragen. Böllerschützen erhalten grundsätzlich die Erlaubnis nach § 27 SprengG nur zum gemeinsamen Schießen im Namen oder Auftrag eines Vereines. Der Verein muss dazu die Mitgliedschaft des Antragstellers bestätigen. Anderen Personen ist das Böllerschießen grundsätzlich verboten. Weiter benötigt der Schütze eine Haftpflichtversicherung über mindestens 1.000.000,- Euro. Diese ist bei Vereinen, die dem Bayerischen Sportschützenbund e.V. angeschlossen sind, über die Gruppenversicherung bereits im Mitgliedsbeitrag für alle Mitglieder enthalten. Eine private Haftpflichtversicherung ist dessen ungeachtet zwingend erforderlich, weil durch den BSSB nur die Ereignisse, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Böllerschießen stehen versichert sind. Wir empfehlen jedem Böllerschützen, von seiner bestehenden privaten Haftpflichtversicherung eine schriftliche Bestätigung zu erwirken, aus der genau hervorgeht, dass das Risiko aus dem Umgang – wozu auch der Besitz und die Lagerung zählen – mit Böllerpulver mitversichert ist. Jedes Böllerschießen ist der zuständigen Polizeidienstelle rechtzeitig zu melden. Ebenfalls ist die Gemeinde vor dem Schießen zu verständigen.

Neugierig geworden?

Wenn ja, melde dich bei unserem Böllerreferenten

Andreas Glück, Tel. 0172 6240484      

 e-Mail: glueck.a@t-online.de

Volksfesteinzug; Festlichkeiten; Große Geburtstage; Beerdigungen; Neujahr, um nur einige Beispiele zu nennen.

Ab 21 Jahre, bei körperlicher und geistiger Gesundheit.

Mitglied in einem Schützenverein; Unbedenklichkeitsbescheinigung; Fachkundelehrgang;

Ist Eigentum desSchützen und wird nicht vom Verein gestellt.

Datenschutz
Wir, Schützenverein Diana-Allershausen e.V (Vereinssitz: Deutschland), verarbeiten zum Betrieb dieser Website personenbezogene Daten nur im technisch unbedingt notwendigen Umfang. Alle Details dazu in unserer Datenschutzerklärung.
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